Wissenschaft

 

WISSENSCHAFT

Prof. Dr. Kurt Ebert Wissenschaftspreis für herausragende rechtshistorische Forschung 

2025

PD Dr. Markus Christopher Müller

 Land und Freiheit.

Landschaft, Landstände, Landesfreiheiten in Bayern, Salzburg und Tirol – 1520 bis 1300

Auszüge aus der Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der Habilitationsschrift

Die vorliegende Arbeit zeigt, dass es im 14. und 15. Jahrhundert keine landständische Verfassung in Bayern, Salzburg und Tirol gab und legt dies auch für weitere Territorien des römisch-deutschen Reichs nahe. Der Quellenbefund erlaubt stattdessen, von einer landschaftlichen Verfasstheit zu sprechen, die als Beschreibungskategorie der Dynamik der Zeit vom ausgehenden 13. Jahrhundert bis in die 1480er und 1490er Jahre gerecht wird. Erst dann ermöglichen es zeitgenössische Terminologie und die Etablierung von Handlungsmustern und Verfahrensweisen sowie die über den Ereignischarakter hinausgehende Institutionalisierung, von Landständen und Landtagen auszugehen. […] Die Meistererzählungen der Landstände, die sich in Aushandlungsprozessen um 1500 fassen lassen, zeichnen zunächst das Bild einer korporativen Einheit. In drei Kurien (Prälaten, Adel, Städte und Märkte) in Bayern und Salzburg oder in vier (zusätzlich „Bauernschaft“) im Fall Tirols gegliedert, bildeten die Landstände das korrektive Gegenüber der Landesfürsten, mit denen sie regelmäßig auf Landtagen verhandelten. […] Zunächst dekonstruiert die vorliegende Studie konsequent die Meistererzählungen in allen drei Territorien, indem sie deren jeweilige Entstehung am Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit nachzeichnet […] Das Bedürfnis, gegenüber den Landesfürsten auf historisch gewachsene Ansprüche und tradierte Rechte und Freiheiten verweisen zu können, machte den Aufbau von Archiven der Landstände notwendig. In allen drei Untersuchungsräumen lässt sich eine systematische Archivierungspraxis erst im 16. Jahrhundert erkennen. […] Die bisher unhinterfragt angenommene Gleichsetzung der huldigenden Untertanen mit den Landständen lässt sich bis ins ausgehende 15. Jahrhundert nicht in den Quellen finden. Vielmehr richteten sich die nach 1400 in zunehmender Weise verschriftlichten Privilegienbestätigungen anlässlich der Huldigung zunächst an alle Untertanen des Territoriums. […] Neben der zeitgenössischen Terminologie und der Etablierung gemeinsamer Handlungsräume und Formen der symbolischen Kommunikation lassen sich Anzeichen gemeinsamer Identität und die Erkennbarkeit von durch Perpetuierung etablierten Handlungsmustern und Aushandlungspraktiken erkennen. […] Die Geschichte der landschaftlichen Verfasstheit des Spätmittelalters lässt sich damit als eine Geschichte der „Freiheit“ verstehen, untrennbar verbunden mit der Ausbildung der Länder als Territorien. Gegenüber ihren Landesfürsten hatten die Untertanen ihre Freiheit zu wahren und zu formulieren. Land und Freiheit lassen sich damit gerade in ihrer zeitgenössischen Bedeutungsvielfalt als zentrale Kategorien der Geschichte des Spätmittelalters verstehen, […]

2024

Isabella Walder

„(N)immerwährende Neutralität? Österreichs Weg in die EU-Mitgliedschaft und die
Debatte um die Neutralität“

Abstract
Wolfgang Schüssel in einer Nationalratssitzung am 26. Oktober 2001: „Die alten Schablonen Lipizzaner, Mozartkugeln oder Neutralität greifen in der komplexen Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts nicht mehr.“ Mit diesen Worten bescheinigte der ehemalige Bundeskanzler der österreichischen Neutralität, sie habe ihre Bedeutung verloren. Diese Aussage mag verwundern, finden wir uns doch heute in ebensolchen Debatten über ihre Berechtigung und ihr Bestehen wieder. Auf die wirtschaftliche und zunehmend politische Verbindung europäischer Staaten, die Europäischen Gemeinschaften, denen die Schweiz mit Bedacht fernblieb, hatte Österreich bereits in den 1960er Jahren ein Auge geworfen. Spätestens seit Ende der 1980er Jahre wurde sein Beitritt dann aktiv verhandelt – und keinesfalls zufällig fiel dies zeitlich mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und dem Ende des Kalten Krieges zusammen. An diesem Punkt enden die meisten Abhandlungen über die Neutralität. Eher untypisch für rechtsgeschichtliche Arbeiten ist es wohl, sich anstatt mit Gesetzesänderungen vorrangig mit dem Konzeptionswandel eines Rechtsinstituts, zu widmen. Der Neutralitätsdiskurs öffnet dabei die Tür einen Spalt in die Rechtsphilosophie. Zudem setzt sich die Geschichte der Neutralität aus Europa-, Verfassungs- wie auch Völkerrecht zusammen, welche die verschiedenen Perspektiven auf die Neutralität ebenso wie ihr Fundament begründen. Die österreichische Rechtstheorie konnte dabei zwar stets der Schweiz über die Schulter blicken, bei der Adaptierbarkeit des Neutralitätsrechts für einen Beitritt zur EWG ging Österreich in eine andere Richtung. Dennoch wurde die gesetzliche Grundlage, auf der die österreichische immerwährende Neutralität basiert, nie novelliert. Auch die völkerrechtliche Grundlage besteht seit 1907 gleichlautend. Ein Blick in die Rechtsgeschichte der Neutralität gestaltet sich überaus erfrischend für jegliche Gespräche über die Neutralität, da ihre Argumente bereits zuvor auf dem Tisch lagen. Sie bestimmten den 50-jährigen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeptionswandel der Neutralität zwischen 1945 und 1995.

 

Matthias Maier

„Defensionsordnungen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit – Eine
rechtshistorische Analyse“

Abstract

Diese Arbeit untersucht die Entwicklung und Organisation des Aufgebotswesens im Spätmittelalter, insbesondere im 15. Jahrhundert, mit einem Schwerpunkt auf den süddeutschen Raum und Tirol. Dabei werden die strukturellen und rechtlichen Grundlagen analysiert, die die persönliche und finanzielle Beteiligung aller Stände – von Bauern und Bürgern bis zum Adel und der Geistlichkeit – regelten. Der Fokus liegt auf der Rolle des Aufgebots als zentrales Element der Landesverteidigung und der Territorialstaatsbildung, sowie den Veränderungen, die durch die zunehmende Bedeutung administrativer Strukturen und Reformversuche bedingt waren. Besonders herausgestellt wird das Tiroler Landlibell von 1511 als bedeutendes Beispiel für die regionale Wehrverfassung, das im Vergleich zu den Ordnungen benachbarter Gebiete wie dem bayrischen Herzogtum und der Schweizer Eidgenossenschaft untersucht wird. Die Arbeit zeigt, wie das Aufgebotswesen die militärische Mobilisierung und den Schutz der Gebiete gewährleistete, welche Rechte den Aufgebotenen selbst zustanden, und welche Herausforderungen in der praktischen Umsetzung ergaben.
Ein Ausblick in das 16. Jahrhundert und die Frühe Neuzeit behandelt das Verhältnis zum Söldnertum, dessen Aufstieg und die Rückbesinnung auf bewaffnete Einwohner zur Landesverteidigung, sowie die Weiterentwicklung des Aufgebotswesens zu den Defensionswerken anhand Denkschriften dreier bedeutsamer Theoretiker.