Wissenschaft

WISSENSCHAFT

Prof. Dr. Kurt Ebert Wissenschaftspreis für herausragende rechtshistorische Forschung

2024

Isabella Walder

„(N)immerwährende Neutralität? Österreichs Weg in die EU-Mitgliedschaft und die
Debatte um die Neutralität“

Abstract
Wolfgang Schüssel in einer Nationalratssitzung am 26. Oktober 2001: „Die alten Schablonen Lipizzaner, Mozartkugeln oder Neutralität greifen in der komplexen Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts nicht mehr.“ Mit diesen Worten bescheinigte der ehemalige Bundeskanzler der österreichischen Neutralität, sie habe ihre Bedeutung verloren. Diese Aussage mag verwundern, finden wir uns doch heute in ebensolchen Debatten über ihre Berechtigung und ihr Bestehen wieder. Auf die wirtschaftliche und zunehmend politische Verbindung europäischer Staaten, die Europäischen Gemeinschaften, denen die Schweiz mit Bedacht fernblieb, hatte Österreich bereits in den 1960er Jahren ein Auge geworfen. Spätestens seit Ende der 1980er Jahre wurde sein Beitritt dann aktiv verhandelt – und keinesfalls zufällig fiel dies zeitlich mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und dem Ende des Kalten Krieges zusammen. An diesem Punkt enden die meisten Abhandlungen über die Neutralität. Eher untypisch für rechtsgeschichtliche Arbeiten ist es wohl, sich anstatt mit Gesetzesänderungen vorrangig mit dem Konzeptionswandel eines Rechtsinstituts, zu widmen. Der Neutralitätsdiskurs öffnet dabei die Tür einen Spalt in die Rechtsphilosophie. Zudem setzt sich die Geschichte der Neutralität aus Europa-, Verfassungs- wie auch Völkerrecht zusammen, welche die verschiedenen Perspektiven auf die Neutralität ebenso wie ihr Fundament begründen. Die österreichische Rechtstheorie konnte dabei zwar stets der Schweiz über die Schulter blicken, bei der Adaptierbarkeit des Neutralitätsrechts für einen Beitritt zur EWG ging Österreich in eine andere Richtung. Dennoch wurde die gesetzliche Grundlage, auf der die österreichische immerwährende Neutralität basiert, nie novelliert. Auch die völkerrechtliche Grundlage besteht seit 1907 gleichlautend. Ein Blick in die Rechtsgeschichte der Neutralität gestaltet sich überaus erfrischend für jegliche Gespräche über die Neutralität, da ihre Argumente bereits zuvor auf dem Tisch lagen. Sie bestimmten den 50-jährigen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeptionswandel der Neutralität zwischen 1945 und 1995.

Matthias Maier

„Defensionsordnungen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit – Eine
rechtshistorische Analyse“

Abstract

Diese Arbeit untersucht die Entwicklung und Organisation des Aufgebotswesens im Spätmittelalter, insbesondere im 15. Jahrhundert, mit einem Schwerpunkt auf den süddeutschen Raum und Tirol. Dabei werden die strukturellen und rechtlichen Grundlagen analysiert, die die persönliche und finanzielle Beteiligung aller Stände – von Bauern und Bürgern bis zum Adel und der Geistlichkeit – regelten. Der Fokus liegt auf der Rolle des Aufgebots als zentrales Element der Landesverteidigung und der Territorialstaatsbildung, sowie den Veränderungen, die durch die zunehmende Bedeutung administrativer Strukturen und Reformversuche bedingt waren. Besonders herausgestellt wird das Tiroler Landlibell von 1511 als bedeutendes Beispiel für die regionale Wehrverfassung, das im Vergleich zu den Ordnungen benachbarter Gebiete wie dem bayrischen Herzogtum und der Schweizer Eidgenossenschaft untersucht wird. Die Arbeit zeigt, wie das Aufgebotswesen die militärische Mobilisierung und den Schutz der Gebiete gewährleistete, welche Rechte den Aufgebotenen selbst zustanden, und welche Herausforderungen in der praktischen Umsetzung ergaben.
Ein Ausblick in das 16. Jahrhundert und die Frühe Neuzeit behandelt das Verhältnis zum Söldnertum, dessen Aufstieg und die Rückbesinnung auf bewaffnete Einwohner zur Landesverteidigung, sowie die Weiterentwicklung des Aufgebotswesens zu den Defensionswerken anhand Denkschriften dreier bedeutsamer Theoretiker.